Buchungs- und Stornierungsbedingungen
1. Abschluß eines Mietvertrages
Mit Ihrer Buchung, welche schriftlich, mündlich oder fernmündlich angenommen werden kann, bieten Sie uns den Abschluß eines befristeten Mietvertrages verbindlich an. Über die Annahme informiert Sie das "Ferienhaus Rothaarsteig" durch Übersendung der Buchungbestätigung/Rechnung, beiliegend die Buchungs- und Stornierungsbedingungen. Der Vertrag wird mit Bezahlung der ersten Rate oder Zusendung der unterschriebenen Buchungs- und Stornierungsbedingungen rechtsgültig.
2. Bezahlung
Nach Erhalt der Buchungbestätigung/Rechnung überweisen Sie uns bitte 50 % des Gesamtpreises. Die restlichen 50 % bitten wir 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen.
3. Ausstattung
Wir bitten, verloren gegangene, sowie zerbrochene Gegenstände mit dem Wiederbeschaffungspreis zu ersetzen.
4. Rücktritt
Sie können jederzeit vor Anreise von der Buchung zurücktreten. Zur Vermeidung von Mißverständnissen empfehlen wir Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Ferienhaus Rothaarsteig. Treten Sie von der Buchung zurück, können wir für unsere Aufwendungen angemessenen Ersatz verlangen.
Die Höhe richtet sich nach dem Mietpreis und die Rücktrittspauschalen pro Ferienunterkunft staffeln sich wie folgt:
Bis 30 Tage vor Reisebeginn kostenlos
in den 30 Tagen vor Reisebeginn 90 %, bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn 90 % vom Gesamtpreis.
Gelingt es, durch Sie oder uns einen anderen Mieter für den gleichen Zeitraum und zu denselben Bedingungen zu finden, werden 10 % des Mietpreises aber mindestens 20,00 Euro Umbuchungsgebühr berechnet. Darüber hinaus gehende bereits eingezahlte Mietbeträge werden in diesem Fall erstattet.
5. Reiseversicherung
Eine Reiserücktrittskosten- Versicherung ist im Mietpreis nicht enthalten, ist aber auf jeden Fall empfehlenswert.
Die Unterkünfte können am Anreisetag ab 14 Uhr bezogen werden und sind am Abreisetag bis 10 Uhr zu räumen.
6. Haftung
Eine Haftung für mögliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/ oder Stromversorgung, der Heizung und TV-Anlage wird ausgeschlossen, ebenso eine Haftung für die Einstellung von Verkehrsverbindungen und der Erhöhung lokaler Abgaben wie Kurtaxe.
7. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Recklinghausen.